Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Nutzungsumfang

1.1 Das Rücken-Aktiv-Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten,welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen.
1.2 Für Jugendliche vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

2. Studionutzung

2.1 Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherung oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied wird den Weisungen Folge leisten.
2.2 Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. Alle Produkte und Leistungen, die das Studio zusätzlich anbietet, können vom Mitglied mit Bargeld bezahlt werden.

3. Pflichten des Mitglieds

Die Mitgliedschaft bei Rücken-Aktiv-Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung von EUR 150,- für jeden Verstoß. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Studio bleibt unberührt.

4. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug

4.1 Die monatlichen Mitgliedsbeträgen werden jeweils im Voraus des Monatsersten des jeweiligen Kalendermonats (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ein ggf. anfallender Teilbetrag ab Zutritt bis zum Vertragsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet.
4.2 Bei neuem Vertragsabschluss werden die Analysegebühren mit dem ersten Beitrag verrechnet/abgebucht.
4.3 Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.4 Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Das Studio behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.5 Der Mitgliedsbetrag umfasst nicht das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen. Für das Mitglied fallen bei Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Leistungen weitere Kosten an.

5. Dauer der Mitgliedschaft

Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 12 Monaten/24 Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung des Mitglieds ist unter Angabe der Mitgliedsnummer gegen über dem Studio schriftlich zu erklären.

6. Kündigung und Stilllegung der Mitgliedschaft

6.1 Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit oder einem vergleichbaren vorübergehenden Verhinderungsgrund für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt. Bei Aussetzungszeiträumen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- an. Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
6.2 Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt/Gemeinde welche mehr als 50 Kilometer zum Studio-Standort entfernt ist, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Für die außerordentliche Kündigung bei Umzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- erhoben.

7. Verhalten im Studio

7.1 Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche diekörperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Antibiotika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadensersatz in Höhe von EUR 150,- geltend zu machen.
7.2 Das Mitbringen von Begleitpersonen, außer an vom Studio vorgeschriebenen Tagen, und von Kindern, die nicht zur Kinderbetreuung
angemeldet sind, ist nicht gestattet.

8. Haftungsbeschränkung

Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9. Datenschutz

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung wider spricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.
10.2 Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen.
10.3 Das Studio ist in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie berechtigt, die Betreuung seiner Mitglieder ‚digital‘ (z.B. via App und elektronischem Trainingsplan) durchzuführen.
10.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

(Stand: 01/2021)